Die Verpflichtung
Versicherungsvermittler, die dem Verein Ehrbare Versicherungskaufleute e.V. beitreten wollen, müssen sich zur Einhaltung der Tugenden verpflichten, müssen zwei Vereinsmitglieder als Bürgen von ihrer Eignung überzeugen, die Ziele des Vereins unterstützen und mittragen. Sie bekennen sich zu dieser Verpflichtung in einem öffentlich zugänglichen Register und geben in einer öffentlich zugänglichen Selbstauskunft Transparenz über ihre berufliche Situation. Sie unterwerfen sich den Bestimmungen des Vereins und der Schiedsgerichtsbarkeit der Handelskammer Hamburg.
Mitglied werden
Mitglied werden Sie durch schriftlichen Antrag. Neben dem beizubringenden aktuellen Führungszeugnis, können Sie die notwendigen Formulare unten herunterladen.
Die Grundvoraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist die Berufsausübung als selbständiger und hauptberuflicher Versicherungs- oder Bausparvermittler mit Gewerbeerlaubnis und Eintrag in das Versicherungsvermittler-Register.
Die Mitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft, juristische Personen können nicht Mitglied werden. Außerordentliches Mitglied können solche Personen werden, die nicht dem Berufsstand angehören, den Zweck und die Ziele des Vereins durch ihre Mitgliedschaft aber dennoch unterstützen wollen.
Öffentliches Auftreten der Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins dokumentieren die Mitgliedschaft in der Öffentlichkeit und im Geschäftsverkehr. Um die Ziele des Vereins aktiv nach außen zu tragen, benutzen die Mitglieder einen Hinweis auf die Vereinsmitgliedschaft. Bei Eintritt in den Verein bekommt jedes Mitglied Vorlagen, die nach genau festgelegten Regeln für den geschäftlichen Auftritt benutzt werden dürfen.
Mitgliedsbeitrag
Jahresmitgliedsbeitrag 50,-- Euro
Aufnahmegebühr (einmalig) 50,-- Euro
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12.
Bei Eintritt vom 01.01. bis 30.06. beträgt der Mitgliedsbeitrag 50,-- Euro.
Bei Eintritt vom 30.06. bis 31.12. beträgt der Mitgliedsbeitrag 25,-- Euro.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei Fälligkeit abgebucht.
Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen wird die Mitgliedschaft bestätigt und beginnt am 1. des Folgemonats.
Ablauf der Beantragung der Mitgliedschaft
1. Schritt
Bitte schicken Sie
- Ihren Aufnahmeantrag,
- die Verpflichtung zur Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit,
- die Regeln zur Verwendung des Hinweises auf die Vereinsmitgliedschaft,
- die Verpflichtung zu den Tugenden sowie
- das Führungszeugnis
im Original an die Geschäftsstelle des VEVK. Alle Formulare finden Sie unten.
2. Schritt
Wählen Sie 2 Mitglieder des VEVK als Bürgen und schicken ihnen das unten unter "Nachweis der Bürgschaften" gespeicherte Formular mit der Bitte um Bestätigung und Unterschrift. Bitte fügen Sie unbedingt eine Kopie Ihres Aufnahmeantrages bei. Sollten Sie unter den Mitgliedern keinen Ihnen bekannten Vermittler finden, stehen Ihnen die 8 Gründungsmitglieder zur Verfügung, die nach sorgfältiger Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen die Bürgschaft übernehmen. Bei weiterem Klärungsbedarf werden sich die Bürgen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach Erhalt der unterschriebenen Bürgschaftserklärungen schicken Sie diese bitte im Original an die Geschäftsstelle des VEVK, die nach weiterer Prüfung der satzungsgemäßen Voraussetzungen Ihre Mitgliedschaft bestätigen wird. Die Bürgen können die unterschriebenen Bürgschaftserklärungen aber auch direkt an den VEVK schicken.
Die Anschrift der Geschäftsstelle:
Verein Ehrbare Versicherungskaufleute e.V. (VEVK)
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Hier erhalten Sie die Unterlagen, die bei Beantragung der Mitgliedschaft im Verein „Ehrbare Versicherungskaufleute e.V.“ einzureichen und zu beachten sind:
Verpflichtung zur Schiedsgerichtsbarkeit
Regeln zur Verwendung des Hinweises auf Vereinsmitgliedschaft